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Nebenjob im Studium
Studentin dekoriert ein Glas bei ihrem Nebenjob in einem Café.

Nebenjob im Studium
Infos und Tipps zum Studijob

Nebenjob zur Studienfinanzierung

Ein Studium an einer Hochschule, egal ob privat oder staatlich, kostet Geld: Miete, Studienunterlagen, Semesterbeitrag, eventuell Studiengebühren, Lebensmittel und Freizeitaktivitäten müssen gezahlt werden. Wenn das BAföG und/oder die finanzielle familiäre Unterstützung dafür nicht reichen, nutzen die meisten Studierenden einen Nebenjob zur Aufbesserung der Finanzen.

Große Auswahl an Studijobs

Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Nebenjobs, die dir als Student*in zur Verfügung stehen. Du solltest also normalerweise sehr schnell einen Job finden. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, wie flexibel du bist und ob du einen Job inhaltlich passend zum Studium suchst oder einfach nur schnell etwas Geld hinzuverdienen möchtest. Zu den typischen Studierendenjobs zählen etwa Nachhilfe, das Verteilen von Flyern oder auch das Kellnern im Café.

Voraussetzungen für einen Nebenjob als Studierende*r

Du fragst dich, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um einen Studi-Job anzutreten? Du erfüllst die essenzielle Voraussetzung, wenn du als Studierende*r an einer Hochschule eingeschrieben bist. Einige Arbeitgeber verlangen, dass du bei deiner Bewerbung deine Immatrikulationsbescheinigung vorlegst. Wenn du dich für einen Job als Werkstudierende*r bewirbst, darfst du dich übrigens nicht im Urlaubssemester oder zwischen Studiengängen (bspw. im Übergang vom Bachelor zum Master) befinden. Du musst also gegebenenfalls nachweisen, dass du aktiv studierst.

So viel zu den formalen Voraussetzungen. Die fachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Job. Viele Studi-Jobs setzen allerdings keine besondere fachliche Vorbildung voraus (z. B. die klassischen Studi-Jobs Kellnern, Jobs als Promoter*innen, Warenverräumung oder Kassieren im Supermarkt). Studi-Jobs findest du online auf allen gängigen Job-Portalen, auf der Website des AStA deiner Uni, auf der Website deiner Fakultät, aber auch über deine Kommiliton*innen und Freunde.

Wenn du einen Nebenjob mit Bezug zu deinem Studienfach suchst, dann recherchiere am besten mit dem Suchbegriff „Werkstudent*in“ und der Tätigkeit, die du ausführen willst. So wirst du bestimmt fündig!

Bevor du aber eine Arbeit neben dem Studium antrittst, solltest du vorab einige Fragen klären, damit du nicht von Gehaltseinbußen überrascht wirst.

Wie viel darf man als Student*in verdienen?

Wenn du neben dem Studium etwas dazuverdienen und möglichst keine Gehaltsabzüge durch Versicherungsbeiträge riskieren willst, solltest du eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) wählen. Hier liegt die Verdienstobergrenze bei 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr.

Gut zu wissen: Sollte dein monatliches Gehalt leicht schwanken und auch mal höher als 556 Euro pro Monat ausfallen, ist das in Ordnung, solange dein Gesamteinkommen innerhalb eines Jahres nicht die 6.672 Euro überschreitet. Allerdings werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auch zu deinem Einkommen addiert.

Viele Studierende halten sich an diese Verdienstobergrenze, um sich den folgenden Abzügen bzw. Beitragspflichten zu entziehen:

  • Wenn du BAföG erhältst, ist die Höhe deines Förderungssatzes an dein Einkommen geknüpft. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 6.672 Euro pro Jahr innerhalb eines Bewilligungszeitraums wird ein Teil deines Einkommens mit dem BAföG verrechnet und dein Förderungssatz fällt entsprechend niedriger aus.
  • Als Studierende*r bist du bis zu deinem 25. Geburtstag über deine Familie (ein Elternteil oder Ehepartner*in) beitragsfrei krankenversichert, sofern du maximal 556 Euro pro Monat verdienst. Sobald du mehr verdienst, musst du selbst Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen.
  • Als Minijobber*in gehen keine Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) von deinem Gehalt ab. Du kannst dich ebenfalls von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen.
  • Minijobs sind für dich grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, du befindest dich in der Steuerklasse 5 (Ehepartner*in bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in befindet sich in Steuerklasse 3) oder Steuerklasse 6 (du hast einen weiteren Job, dessen Einkünfte über der Minijobgrenze liegen).

Beachte auch, dass der jährliche Steuerfreibetrag für Studierende bei 12.069 Euro pro Jahr liegt.

Studierendenjobs: Allgemeines und Wichtiges

Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten?

Studierende dürfen während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie ihren Studierendenstatus behalten wollen. Das ist für alle Studierenden, die aufs Geld achten müssen, wichtig, denn der Studierendenstatus bringt finanzielle Vorteile mit sich. Auch wenn du mehr als 556 pro Monat verdienst und den Krankenversicherungsbeitrag zahlen musst, bieten Krankenkassen Tarife für Studierende an, die im Vergleich zum Beitrag für Berufstätige kostengünstig sind (der Grundbeitrag zur Krankenversicherung liegt bei 87,38 Euro, hinzu kommen je nach Krankenkasse 15 bis 25 Euro Zusatzbeiträge und der Beitrag zur Pflegeversicherung von ca. 20 bis 30 Euro).

Beachte aber: Günstige Tarife für Studierende gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen. Wenn du vor dem Studium über deine Familie privat krankenversichert warst und über den gesamten Zeitraum deines Studiums hinweg privat krankenversichert sein willst, kannst du dich vor Beginn des Studiums von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums ist allerdings nicht möglich.

Während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) bist du nicht an die 20-Stunden-Regel gebunden und darfst mehr arbeiten. Dein Studierendenstatus bleibt erhalten, sofern du die 20-Stunden-Grenze pro Woche nicht an mehr als 26 Wochen innerhalb eines Zeitjahres überschreitest.

Gut zu wissen: Pflichtpraktika gelten als Teil deiner Ausbildung und haben deshalb keinen Einfluss auf deinen Studierenden- bzw. Versicherungsstatus.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und Werkstudierendenjob?

Minijobs und Werkstudierendenjobs sind unterschiedliche Arten von Beschäftigungsformen, die jeweils verschiedene Vorteile haben.

  • Ein Minijob setzt nicht voraus, dass du studierst. Werkstudis sind nachweislich „ordentlich Studierende“. Das heißt, dass das Studium ihre Hauptbeschäftigung ist, sie dürfen sich nicht im Urlaubssemester befinden und keine Teilzeitstudis oder Gasthörer*innen sein. Wer einen Werkstudierendenjob antritt, muss deshalb eine Immatrikulationsbescheinigung und möglicherweise weitere Studiennachweise vorlegen. Dual Studierende können keinen Werkstudi-Job antreten, da sie versicherungstechnisch Auszubildenden gleichgestellt sind.
  • Um die Verdienstobergrenze als Minijobber*in nicht zu überschreiten, musst du ausrechnen, wie viele Stunden du bei deinem Gehalt maximal arbeiten darfst (wenn du den Mindestlohn von 12,82 Euro verdienst, darfst du maximal 10,8 Stunden pro Woche arbeiten). Als Werkstudent*in musst du zwar keine Gehaltsobergrenze beachten, allerdings musst du dich während der Vorlesungszeit an die 20-Stunden-Regel halten und darfst sie maximal an 26 Wochen innerhalb eines Jahres überschreiten.
  • Werkstudis müssen (wie Minijobber*innen) keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, allerdings Beiträge zur Rentenversicherung.

Bei beiden Beschäftigungsarten hast du Anspruch auf den Mindestlohn, aber es ist durchaus möglich, dass du mehr verdienst.

Welche Beschäftigungsform die richtige für dich ist, musst du für dich selbst herausfinden. Du kannst als Werkstudierende*r eindeutig mehr Geld verdienen, allerdings musst du abwägen, ob du neben dem Studium auch wirklich Zeit hast, um so viel zu arbeiten. Gerade zu Beginn des Studiums ist es schwer, den Arbeitsaufwand deiner Kurse einzuschätzen. Falls du BAföG-berechtigt bist, führt ein Gehalt über der Minijob-Grenze außerdem zu Abzügen deines Fördersatzes. Sofern du es dir finanziell leisten kannst, solltest du zumindest zu Beginn des Studiums weniger arbeiten und dich erstmal ins Studium einfinden.

Darf ich als Studierende*r Vollzeit arbeiten?

Grundsätzlich darfst du als Studierende*r Vollzeit arbeiten. In diesem Fall kannst du kein klassisches Vollzeitstudium absolvieren, da deine Arbeitszeiten sich ganz sicher mit den Lehrveranstaltungen überschneiden. Allerdings eignen sich die folgenden Studienformen:

  • Berufsbegleitendes Präsenzstudium
  • Fernstudium

Fernstudiengänge und berufsbegleitende Studiengänge werden fast ausschließlich von privaten Hochschulen angeboten (eine Ausnahme bildet die Fernuniversität Hagen), die Studiengebühren erheben.

Bedenke auch, dass du als voll berufstätige Person nicht dieselben finanziellen Vorteile hast wie „ordentlich Studierende“. Außerdem entsteht durch ein Studium neben dem Vollzeitberuf eine Doppelbelastung, die über mehrere Jahre stemmen musst. Wenn du bereits fest im Berufsleben stehst und eine Möglichkeit suchst, neben der Arbeit zu studieren, sind das berufsbegleitende- und Fernstudium gute Optionen für dich.

Wenn du noch vor deiner Erstausbildung stehst, solltest du nicht in Vollzeit neben dem Studium arbeiten. Auch dann nicht, wenn du glaubst, dir das Studium sonst nicht leisten zu können. Denn ein Studium erfordert deine volle Aufmerksamkeit und sollte dein „Vollzeitjob“ sein. Je nach Studienfach ist ein duales Studium eine Möglichkeit für dich. Außerdem gibt es neben BAföG und dem Arbeiten neben dem Studium weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung, die dich entlasten können.

Kindergeld

Kindergeld bekommst du bzw. bekommen deine Eltern, solange du jünger als 25 Jahre und noch in einer Ausbildung bist (dazu gehört auch ein Studium).

Urlaubssemester

Mit einem Urlaubssemester unterbrichst du dein Studium, bist aber weiterhin immatrikuliert. Die Zeit zählt dann aber nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester. Arbeitest du in dieser Zeit, musst du auch Versicherungsabgaben zahlen.

Arbeiten in den Semesterferien

Möchtest du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sollte dies in der vorlesungsfreien Zeit passieren. Dann darfst du auch in Vollzeit (bis zu 40 Stunden pro Woche) arbeiten, da Tätigkeiten in den Semesterferien nicht als regelmäßige Arbeitszeit gelten. Allerdings ist diese Zeit auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt – das muss vertraglich festgehalten sein bzw. als sogenannte kurzfristige Beschäftigung gehandhabt werden. Eine solche kurzfristige Beschäftigung ist auch möglich, wenn du während der Vorlesungszeit einen Minijob ausübst. Manche Minijob-Arbeitgeber sind diesbezüglich flexibel und geben dir die Option, deine Arbeitszeit während der vorlesungsfreien Zeit aufzustocken.

Als Werkstudent*in arbeiten

Ein Nebenjob als Werkstudentin oder Werkstudent ist eine Teilzeitbeschäftigung für Studierende bei einem Unternehmen. Allerdings gilt auch hier, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden darf. Am besten achtest du darauf, dass diese Formalitäten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Für dich als Student*in hat das den Vorteil, dass du für gewöhnlich eine langfristig gesicherte Anstellung als Nebenjob hast und diese Zeit in der Regel (natürlich abhängig von deiner Tätigkeit) auch gleichzeitig als praktische Erfahrung für spätere Bewerbungen vorweisen kannst. Es lohnt sich also auch in Hinblick auf deinen späteren Berufswunsch, einen Werkstudierendenjob zu wählen, der zu dir passt und dir Spaß macht – das gilt natürlich auch für andere Nebenjobs.

Als Werkstudent*in musst du dich selbst im Studententarif krankenversichern, wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst. Das ist auch der Fall, wenn du über 25 Jahre alt bist und damit nicht mehr familienversichert bist.

Vorlesungsfreie Zeit

Als Werkstudent*in darfst du ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – das jedoch nur über einen Zeitraum von 26 Wochen im Jahr.

Tipp: Der begehrteste Nebenjob bei vielen Student*innen ist die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl des Faches, welches man studiert. Hier findest du schnell die Möglichkeit, in deinem Fachbereich zu „netzwerken“ und den Grundstein für deine berufliche Karriere zu legen. Diese Jobs sind im Lebenslauf sehr förderlich.

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