Nebenjob im Studium Infos und Tipps zum Studijob
Nebenjob zur Studienfinanzierung
Ein Studium an einer Hochschule, egal ob privat oder staatlich, kostet Geld: Miete, Studienunterlagen, Semesterbeitrag, eventuell Studiengebühren, Lebensmittel und Freizeitaktivitäten müssen gezahlt werden. Wenn das BAföG und/oder die finanzielle familiäre Unterstützung dafür nicht reichen, nutzen die meisten Studierenden einen Nebenjob zur Aufbesserung der Finanzen.
Große Auswahl an Studijobs
Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Nebenjobs, die dir als Student*in zur Verfügung stehen. Du solltest also normalerweise sehr schnell einen Job finden. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, wie flexibel du bist und ob du einen Job inhaltlich passend zum Studium suchst oder einfach nur schnell etwas Geld hinzuverdienen möchtest. Zu den typischen Studierendenjobs zählen etwa Nachhilfe, das Verteilen von Flyern oder auch das Kellnern im Café.
Voraussetzungen
Viele Unternehmen beschäftigen Studierende in Aushilfsjobs oder als Nebentätigkeit. Sie sind gern gesehene Arbeitskräfte, da sie als sehr zuverlässig und gut ausgebildet gelten. Zudem sind Studierende oft zeitlich flexibel einsetzbar. Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmen: Als Student*in hast du hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einen Sonderstatus.
Wie schon erwähnt, ist die Auswahl sehr groß und in diversen Onlineportalen, dem schwarzen Brett deiner Uni, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), über Freundinnen und Freunde oder Kommilitonen und Kommilitoninnen wirst du sicher fündig werden.
Um einen Nebenjob als Student*in beginnen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Status als ordentliche*r Student*in, d. h. du musst an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein. Dafür benötigst du eine Immatrikulationsbescheinigung.
- Du bist noch im Studium, das heißt, es ist noch nicht beendet.
Erfüllst du diese Voraussetzungen, kannst du in der Regel problemlos einen Nebenjob als Student*in beginnen.
Studierendenjobs zeichnen sich dadurch aus, dass es sich nicht um Vollzeitjobs handelt, da deine Haupttätigkeit das Studium sein muss (Vollzeitstudium). Du kannst zum Beispiel einen Mini-Job auf 520 Euro-Basis annehmen. Wenn du mehr verdienen möchtest, kannst du auch als Werkstudent*in oder freiberuflich arbeiten. Dabei darf deine Arbeitszeit maximal 20 Stunden pro Woche betragen – in den Semesterferien darfst du aber auch darüber hinaus arbeiten.
Dein Vorteil: Du bist in der Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Nur in die Rentenversicherung zahlst du ein – von der Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber*innen allerdings befreien lassen
Studierendenjobs und BAföG
Wenn du BAföG beziehst, musst du bei einem Nebenjob einiges beachten. Grundsätzlich gilt nämlich, dass dein Einkommen auf den BAföG-Bedarf angerechnet wird. Je nachdem, wie viel du verdienst, bekommst du also weniger BAföG. Pro Jahr bleiben dir aber ab dem Wintersemester 2022/2023 ca. 6.240 Euro im Jahr anrechnungsfrei, was einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 520 Euro entspricht. Das gilt auch weiterhin im Jahr 2024, trotz der Anhebung der Minijobgrenze auf 538 Euro.
Aber aufgepasst: Wenn du Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst, zählt das ebenfalls in die Gesamtsumme ein, in dem Fall musst du also aufpassen, dass du nicht über dem Freibetrag liegst.
Die einfache Daumenregel bei Studierendenjobs und BAföG:
Alles bis 520 Euro im Monat ist okay, wenn du mehr verdienst, wird dir das von deinem BAföG-Satz abgezogen. Du solltest außerdem unbedingt daran denken, das BAföG-Amt über deinen Nebenjob zu informieren.
Studierendenjobs: Allgemeines und Wichtiges
538-Euro Jobs
In den sogenannten Minijobs auf 538-Euro-Basis arbeiten sicherlich die meisten Studierenden. Der Vorteil ist, dass Studierende hier abgabefrei sind. Beachte, dass du bei mehreren Jobs auf 538-Euro-Basis trotzdem insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 538 Euro im Monat verdienen darfst, wenn du weiterhin abgabefrei bleiben möchtest.
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung gilt: Bis zum Alter von 25 Jahren bist du über die Familienversicherung von den Beiträgen befreit, wenn du weniger als durchschnittlich 470 Euro auf selbstständiger Basis bzw. 538 Euro im Monat in einem Minijob verdienst. Danach musst du eine Versicherung für dich selbst abschließen – Krankenkassen bieten spezielle Tarife für Studierende an.
Arbeitsvertrag
Auch als studentische Hilfskraft hast du ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag. Hier sollte die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten werden. Weigert sich der Arbeitgeber, einen solchen Vertrag auszustellen, gelten die gesetzlichen Mindestregelungen.
Kindergeld
Kindergeld bekommst du bzw. bekommen deine Eltern, solange du jünger als 25 Jahre und noch in einer Ausbildung bist (dazu gehört auch ein Studium).
Urlaubssemester
Mit einem Urlaubssemester unterbrichst du dein Studium, bist aber weiterhin immatrikuliert. Die Zeit zählt dann aber nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester. Arbeitest du in dieser Zeit, musst du auch Versicherungsabgaben zahlen.
Arbeiten in den Semesterferien
Möchtest du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sollte dies in der vorlesungsfreien Zeit passieren. Dann darfst du auch in Vollzeit (bis zu 40 Stunden pro Woche) arbeiten, da Tätigkeiten in den Semesterferien nicht als regelmäßige Arbeitszeit gelten. Allerdings ist diese Zeit auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt – das muss vertraglich festgehalten sein bzw. als sogenannte kurzfristige Beschäftigung gehandhabt werden. Eine solche kurzfristige Beschäftigung ist auch möglich, wenn du während der Vorlesungszeit einen Minijob ausübst. Manche Minijob-Arbeitgeber sind diesbezüglich flexibel und geben dir die Option, deine Arbeitszeit während der vorlesungsfreien Zeit aufzustocken.
Als Werkstudent*in arbeiten
Ein Nebenjob als Werkstudentin oder Werkstudent ist eine Teilzeitbeschäftigung für Studierende bei einem Unternehmen. Allerdings gilt auch hier, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden darf. Am besten achtest du darauf, dass diese Formalitäten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Für dich als Student*in hat das den Vorteil, dass du für gewöhnlich eine langfristig gesicherte Anstellung als Nebenjob hast und diese Zeit in der Regel (natürlich abhängig von deiner Tätigkeit) auch gleichzeitig als praktische Erfahrung für spätere Bewerbungen vorweisen kannst. Es lohnt sich also auch in Hinblick auf deinen späteren Berufswunsch, einen Werkstudierendenjob zu wählen, der zu dir passt und dir Spaß macht – das gilt natürlich auch für andere Nebenjobs.
Als Werkstudent*in musst du dich selbst im Studententarif krankenversichern, wenn du mehr als 470 Euro im Monat verdienst. Das ist auch der Fall, wenn du über 25 Jahre alt bist und damit nicht mehr familienversichert bist.
Vorlesungsfreie Zeit
Als Werkstudent*in darfst du ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – das jedoch nur über einen Zeitraum von 26 Wochen im Jahr.
Tipp: Der begehrteste Nebenjob bei vielen Student*innen ist die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl des Faches, welches man studiert. Hier findest du schnell die Möglichkeit, in deinem Fachbereich zu „netzwerken“ und den Grundstein für deine berufliche Karriere zu legen. Diese Jobs sind im Lebenslauf sehr förderlich.