Studiengebühren in Deutschland
Gibt es Studiengebühren in Deutschland?
Zwar musst du in Deutschland für ein Studium deutlich weniger tief in die Tasche greifen als in vielen anderen Ländern – umsonst ist studieren aber auch hier nicht. Welche Gebühren auf dich zukommen, hängt vor allem von der Hochschulform ab. Studiengebühren fallen vor allem an privaten Hochschulen an. An staatlichen Hochschulen musst du hingegen nur Studiengebühren zahlen, wenn du
- Ein Zweitstudium aufnimmst
- Langzeitstudierende*r bist
- Einen weiterbildenden Masterstudiengang machst
- kein*e EU-Bürger*in beziehungsweise Bürger*in eines Landes im Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bist
Staatliche Unis und FHs verlangen zwar normalerweise keine Studiengebühren, wohl aber den sogenannten Semesterbeitrag bzw. Semestergebühren. Dieser unterscheidet sich nicht nur in seinem Zweck, sondern auch in seiner Höhe. Semesterbeiträge liegen je nach Bundesland und Hochschule zwischen rund 100 Euro und ca. 440 Euro halbjährlich.
Den Semesterbeitrag kannst du dir als eine Art Solidaritätsbeitrag vorstellen. Damit werden zum Beispiel studentische Organisationen finanziell unterstützt oder Studierenden ein vergünstigtes Fahrticket für den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht. Er ist in der Regel für alle Studierenden verpflichtend.
Private Hochschulen verlangen neben den monatlichen Studiengebühren in der Regel keine Semesterbeiträge. Manchmal können aber zusätzlich einmalige Einschreibe- oder Prüfungsgebühren anfallen. Die Studiengebühren regelt jede Privathochschule in Deutschland selbst. Je nachdem, welches Zeitmodell du für dein Studium wählst, können die Gebühren bis zu 900 Euro im Monat betragen.
Gibt es Studiengebühren an staatlichen Hochschulen?
Tatsächlich gibt es noch Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland. Allerdings sind nicht mehr alle Studierenden zur Zahlung verpflichtet, denn sie fallen nur unter bestimmten Bedingungen an. So kostet dich dein Erststudium als EU-Bürger*in zunächst keine Studiengebühren, aber Semesterbeiträge. In der folgenden Übersicht zeigen wir dir, welche Regelungen es für die verschiedenen Bundesländer gibt. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Rahmen – Hochschulen können auch auf die Gebühren, zum Beispiel wenn du die Regelstudienzeit überschreitest, verzichten.
Studiengebühren in den Bundesländern
Bundesland | Erststudium | Zweitstudium | Langzeitstudium | Studierende ohne EU-/EWR-Staatsbürgerschaft |
Baden-Württemberg | ✗ | ✓ | ✗ | ✓ |
Bayern | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Berlin | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Brandenburg | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Bremen | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Hamburg | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Hessen | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Mecklenburg-Vorpommern | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Niedersachsen | ✗ | ✗ | ✓ | ✗ |
Nordrhein-Westfalen | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Rheinland-Pfalz | ✗ | ✓ | ✗ | ✗ |
Saarland | ✗ | ✓ | ✓ | ✗ |
Sachsen-Anhalt | ✗ | ✓ | ✗ | ✗ |
Sachsen | ✗ | ✓ | ✓ | ✓* |
Schleswig-Holstein | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Thüringen | ✗ | ✗ | ✓ | ✗ |
*derzeit machen nur Musikhochschulen Gebrauch von der Möglichkeit, Studiengebühren für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen zu erheben.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ob und wie viel Studiengebühren du an einer staatlichen Hochschule bezahlen musst, hängt davon ab, in welchem Bundesland du studierst. Außerdem musst du auch in diesen nur zahlen, wenn du Langzeitstudierende*r oder Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige*r bist oder wenn du ein Zweitstudium beginnst.
Seit der Abschaffung der Studiengebühren bekommst du zu Beginn deines Studiums in der Regel an vielen Hochschulen ein sogenanntes Studienguthaben, das sich aus der Regelstudienzeit plus einer weiteren, unterschiedlich festgelegten Anzahl an Semestern zusammensetzt.
Die Regelstudienzeit liegt je nach Studiengang meistens bei sechs, teilweise bei bis zu acht oder sogar zwölf Semestern. Hinzu kommen etwa vier bis sechs weitere Semester. Das alles zusammen ergibt dein Studienguthaben, das mit jedem Semester weniger wird, an dem du an einer Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben bist.
Wenn du die Regelstudienzeit deutlich überschreitest und dein Guthaben damit aufgebraucht ist, giltst du als Langzeitstudent*in. Ab dann können also Studiengebühren fällig werden. Doch nicht immer bedeutet eine längere Studienzeit, dass du einen Status als Langzeitstudent*in erhältst. In folgenden Fällen wird dir nichts von deinem Studienguthaben abgezogen:
- Einlegen eines Urlaubssemesters
- Studienzeiten im Ausland (Voraussetzung: Beurlaubung an der Heimathochschule)
- Betreuung eines minderjährigen Kindes
- Pflege von Angehörigen
- Tätigkeit als gewählte*r Vertreter*in in einem Organ der Hochschule
- Bezug von BAföG
- Eigene Erkrankung oder Behinderung, die für eine verlängerte Studienzeit sorgt
In den oben genannten Fällen hast du Anspruch auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht, auch wenn du die Regelstudienzeit bereits überschritten hast. Allerdings musst du dir die Befreiung durch eine Antragstellung an deiner Hochschule genehmigen lassen. Je nachdem, in welchem Bundesland du studierst, fallen folgende Beträge für ein Langzeitstudium an:
Niedersachsen
Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus weitere sechs Semester: 500 Euro pro Semester. Studierende ab 60 Jahre 800 Euro pro Semester.
Saarland
Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus mehr als vier weitere Semester: Max. 400 Euro pro Semester. Die einzelnen Hochschulen bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Gebühren erheben.
Sachsen
Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.
Thüringen
Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit und mehr als vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.
Vielleicht war das erste Studium doch nicht das Richtige für dich und du möchtest dich deswegen auf ein anderes bewerben. Beispiel: Du hast ein Journalismus Studium als Bachelorstudiengang abgeschlossen und stellst fest, dass du ein BWL Studium machen möchtest. Dann würdest du nach der Zulassung in ein Zweitstudium starten.
Leider bedeutet dies auch, dass in einigen Bundesländern Studiengebühren auf dich zukommen, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Masterstudiengänge bzw. auf das erste Studium aufbauende Studiengänge zählen nicht aus Zweitstudium.
Seit Wintersemester 2017/2018 müssen Studierende, die der EU oder dem EWR zugehören an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro zahlen (Stand 01/2023). Für Promovierende gilt die Gebührenpflicht im Regelfall aber nicht.
Wenn du dich für einen weiterbildenden Masterstudiengang interessierst, solltest du bedenken, dass in diesem Fall an den meisten Hochschulen teilweise sehr hohe Studiengebühren auf dich zukommen. Dies betrifft in der Regel nicht nur private, sondern auch staatliche Hochschulen. On top gibt es bei manchen Hochschulen einmalige Einschreibegebühren.
Semesterbeiträge
Selbst wenn du keine Studiengebühren zahlen musst, bedeutet dies leider nicht, dass dich deine Hochschule nicht trotzdem zur Kasse bittet. Der halbjährlich anfallende Semesterbeitrag ist für gewöhnlich für alle Studierenden verpflichtend, also auch für dich.
Er setzt sich je nach Hochschule aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, überwiegend aus:
- Studierendenwerksbeitrag
- AStA-Beitrag
- Verwaltungskosten
- ggf. (Beitrag zum) Semesterticket
Beispiele für Semesterbeiträge im Sommersemester 2023:
Hochschule | Semesterbeitrag |
Humboldt-Universität zu Berlin | 240,64 € |
Universität zu Köln | 318,05 € |
Ludwig-Maximilians-Universität München | 152,30 € |
Universität Hamburg | 339,90 € |
Goethe Universität Frankfurt am Main | 386,47 € |
Westfälische Wilhelms-Universität Münster | 348,54 € |
Auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich per Antragstellung von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen, wenn du zum Beispiel:
- beurlaubt bist (z.B. wegen Auslandssemester oder -praktikum, Krankheit)
- an einigen Hochschulen kannst du dich auch ohne Beurlaubung befreien lassen
- einen Schwerbehindertenausweis mit Anspruch auf kostenlose Beförderung besitzt
- laut Behindertenausweis öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kannst
- dich in einer finanziellen Notlage befindest und als Sozialer Härtefall anerkannt wirst
Gibt es Studiengebühren an privaten Hochschulen?
Ja, an privaten Hochschulen musst du meist Studiengebühren zahlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Hochschulen werden private nicht vom Staat refinanziert, sondern müssen ihre Lehre und Forschung mit eigenen Geldern bezahlen.
Nicht alle Hochschulen sind staatlich anerkannt. Wenn du einen akademischen Abschluss erreichen möchtest, solltest du darauf achten, dass deine Wunschhochschule eine staatliche Akkreditierung hat. Dafür bringt dir ein Studium an einer privaten Hochschule aber auch Vorteile, wie zum Beispiel kleinere Studiengruppen, modernere (technische) Ausstattung und eine praxisbezogenere Lehre.
Die überschaubare Anzahl von Studierenden in einem Studiengang bietet dir die Gelegenheit, mit Dozierenden, die teilweise in der Wirtschaft aktiv sind, in Kontakt zu treten. Das kann dir zum Beispiel in Hinblick auf Ansprechpartner*innen für Bewerbungen nützlich sein.
Wir haben ein paar Beispiele für Gebühren an Privathochschulen recherchiert, damit du dir einen Eindruck von den Kosten für ein Studium machen kannst. Die Höhe der Studiengebühren kann unterschiedlich sein, da sie vom Studiengang, der Studienform und auch vom Studienort abhängt.
Hochschule | Abschluss | Studienform | Studiengebühren |
IU Internationale Hochschule | Bachelor | Fernstudium | (Je nach Zeitmodell) 219 bis 369 € monatlich |
IU Internationale Hochschule | Bachelor | Berufsbegleitendes Studium | 219 bis 319 € monatlich |
Hochschule Fresenius | Bachelor | Vollzeit | (Je nach Standort und Fach) 295 bis 895 € monatlich |
Hochschule Fresenius | Bachelor | Berufsbegleitendes Studium | (Je nach Fach) 360 bis 490 € monatlich |
Hochschule Fresenius | Master | Vollzeit | (Je nach Fach und Standort) 695 bis 795 € monatlich |
Hochschule Fresenius | Master | Berufsbegleitendes Studium | (Je nach Fach und Standort) 360 bis 600 € monatlich |
Hochschule für angewandtes Management | Bachelor | Vollzeit | 495 € monatlich + einmalige Anmeldegebühr 300 € |
Hochschule für angewandtes Management | Bachelor | Teilzeit | 296 € monatlich + einmalige Anmeldegebühr 300 € |
Hochschule für angewandtes Management | Master | Vollzeit | 595 € monatlich + einmalige Anmeldegebühr 300 € |
Hochschule für angewandtes Management | Master | Teilzeit | 357 € monatlich + einmalige Anmeldegebühr 300 € |
(Stand: 01/2023)
Studienfinanzierung
Wenn deine Zeit für einen (Neben-)Job nicht ausreicht und du auch von deiner Familie nicht ausreichend finanzielle Unterstützung erhältst, gibt es weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Klassiker sind etwa Studienkredite und BAföG, wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.
BAföG kannst du beim Studierendenwerk einer Hochschule nicht nur für dein Studium an einer staatlichen, sondern auch an einer privaten Hochschule beantragen. Ob und wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst, hängt zum Beispiel von diesen Faktoren ab:
- deiner Wohnsituation
- Einkommen deiner Eltern
- Nebenjob (falls vorhanden)
- Vermögen
Eine weitere Möglichkeit ist, dich auf ein Stipendium zu bewerben oder eine Bildungsfonds-Finanzierung zu wählen. Mehr zu den verschiedenen Optionen erfährst du in unserem Artikel zum Thema Studienfinanzierung.
Befreiung von Studiengebühren
Wenn du dich von der Zahlungspflicht befreien lassen möchtest, musst du in der Regel einen Antrag bei deiner Hochschule stellen. Die sieht sich deine Situation dann genau an und entscheidet auf dieser Basis, ob du einen Anspruch auf Befreiung hast. Mögliche Gründe für eine Befreiung können sein:
- Promotionsstudium
- Urlaubs-, Praxis-, oder Auslandssemester
- Eigene Behinderung oder Krankheit
- Betreuung eines minderjährigen Kindes
- Pflege einer*s Angehörigen
Eine Befreiung von der Zahlungspflicht für Studiengebühren gilt nicht automatisch auch für den Semesterbeitrag. Wenn bei dir die Härtefallregelung nicht zutrifft, musst du den in der Regel auch weiterhin an deine Hochschule zahlen.
Studiengebühren im Ausland
Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt ganz darauf an, denn auch in diesem Punkt hängt die Zahlungspflicht für Studiengebühren von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du dein ganzes Studium im Ausland absolvieren möchtest, können je nach Land unterschiedlich hohe Studiengebühren anfallen. In Frankreich musst du an staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren, aber eine Immatrikulationsgebühr zahlen. An österreichischen Hochschulen zahlst du pro Semester einen Studienbeitrag, der ähnlich zu den deutschen Semesterbeiträgen bei ca. 363 Euro pro Monat liegt. Für ein Studium in den Niederlanden bezahlst du das „wettelijk collegegeld“ (dt.: gesetzliches Studiengeld) von jährlich 2.209 Euro (Stand: 01/2023).
Wenn du im Rahmen eines Austauschs an einer Erasmus-Partnerschule deiner Hochschule studierst, brauchst du dir keine Gedanken um Studiengebühren machen. In der Regel werden weder an deiner Heimathochschule noch an der Partnerhochschule Gebühren von dir verlangt.
Solltest du für dein Auslandssemester eine Hochschule ausgewählt haben, mit der keine Kooperation besteht, kann es sein, dass du im Ausland Studiengebühren zahlen musst.
Am besten informierst du dich im International Office bzw. bei der zuständigen Serviceeinrichtung deiner Hochschule, wenn du ein Auslandssemester planst.