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Studiengebühren
Junge Frau steht vor Bankautomat.

Studiengebühren
in Deutschland

Überblick

So viel steht fest: Zwar musst du hierzulande für ein Studium nicht so tief in die Tasche greifen wie in vielen anderen Ländern. Kostenlos ist das Studium aber auch in Deutschland nicht. Welche Gebühren auf dich zukommen hängt vor allem von der Hochschulform ab. Ob du privat oder staatlich studieren möchtest, solltest du dir daher vor dem Studium gut überlegen. Beides hat Vor- und Nachteile.

Beim Thema Studiengebühren gilt: An einer privaten Hochschule musst du nahezu immer mit Studiengebühren rechnen, wohingegen du an einer staatlichen Hochschule nur in besonderen Fällen zahlen musst. 

Was du wissen solltest: Staatliche Unis und FHs verlangen zwar normalerweise keine Studiengebühren, wohl aber den sogenannten Semesterbeitrag bzw. Semestergebühren. Ein kleiner, aber gravierender Unterschied, vor allem, was die Kosten angeht. Die liegen je nach Hochschule und Bundesland zwischen 60 Euro und ca. 475 Euro pro Semester.

Den Semesterbeitrag kannst du dir als eine Art Solidaritätsbeitrag vorstellen. Damit werden zum Beispiel studentische Organisationen unterstützt oder Studierenden ein vergünstigtes Deutschlandticket ermöglicht. Er ist für alle Studierenden verpflichtend.

Private Hochschulen verlangen neben den monatlichen Studiengebühren in der Regel keine Semesterbeiträge. Manchmal können aber zusätzlich einmalige Einschreibe- oder Prüfungsgebühren anfallen. Die Studiengebühren regelt jede Privathochschule in Deutschland selbst. Je nachdem, welche Hochschule und welches Zeitmodell du für dein Studium wählst, liegen die Gebühren zwischen ca. 250 und bis zu 1.500 Euro im Monat.

Von den gezahlten Studiengebühren profitiert nicht nur deine Hochschule, sondern ganz besonders auch du selbst, denn mit ihnen sollen sich die Studienbedingungen bzw. die Lehre für Studierende deutlich verbessern. Studiengebühren sind ein komplexes Thema mit vielen Regelungen und Ausnahmen, die von Bundesland zu Bundesland anders aussehen können.

Gibt es Studiengebühren an staatlichen Hochschulen?

Tatsächlich gibt es noch Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland. Allerdings sind nicht mehr alle Studierenden zur Zahlung verpflichtet, denn sie fallen nur unter bestimmten Bedingungen an. So kostet dich dein Erststudium als EU-Bürger*in zunächst keine Studiengebühren, aber Semesterbeiträge. In der folgenden Übersicht zeigen wir dir, welche Regelungen es für die verschiedenen Bundesländer gibt. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Rahmen – Hochschulen können auch auf die Gebühren, zum Beispiel wenn du die Regelstudienzeit überschreitest, verzichten.

Studiengebühren in den Bundesländern

Wir haben für dich eine Gesamtübersicht der Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland zusammengestellt:

Bundesland Erststudium Zweitstudium Langzeitstudierende Studierende ohne
EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
Baden-Württemberg - x - x
Bayern - - - durch Hochschule festlegbar
Berlin - - - x
Brandenburg - - - -
Bremen - - - -
Hamburg - - - -
Hessen - - - -
Mecklenburg-Vorpommern - - - -
Niedersachsen - - x -
Nordrhein-Westfalen - - - -
Rheinland-Pfalz - x - -
Saarland - - durch Hochschule festlegbar -
Sachsen-Anhalt - x - -
Sachsen - durch Hochschule festlegbar x -
Schleswig-Holstein - - - -
Thüringen - - x -

Stand: 02/2025

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ob und wie viel Studiengebühren du an einer staatlichen Hochschule bezahlen musst, hängt davon ab, in welchem Bundesland du studierst. Außerdem musst du auch in diesen nur zahlen, wenn du Langzeitstudierende*r oder Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige*r bist oder wenn du ein Zweitstudium beginnst.

Seit Abschaffung der Studiengebühren bekommst du zu Beginn deines Studiums an einigen Hochschulen ein sogenanntes Studienguthaben, das sich aus der Regelstudienzeit plus einer weiteren, festgelegten Anzahl an Semestern zusammensetzt.

Die Regelstudienzeit liegt je nach Studiengang meistens bei sechs, teilweise bei bis zu acht oder sogar zwölf Semestern. Dazu kommen bis zu sechs weitere Semester. Die Gesamtsumme ergibt dein Studienguthaben, das mit jedem Semester weniger wird, an dem du an einer Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben bist.

Ist dein Guthaben verbraucht, fällst du in die Kategorie Langzeitstudierende und musst jedes Semester Studiengebühren zahlen. Es gibt jedoch (Ausnahme-) Fälle, in denen sich dein Studienguthaben nicht reduziert.

Zu den Ausnahmefällen gehören:

  • Urlaubssemester
  • Studienzeiten im Ausland (Voraussetzung: Beurlaubung an der Heimathochschule)
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer*s Angehörigen
  • Tätigkeit als gewählte*r Vertreter*in in einem Organ der Hochschule
  • eigene Erkrankung oder Behinderung, die für eine verlängerte Studienzeit sorgt

In den oben genannten Fällen hast du Anspruch auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht, auch wenn du das Studienzeitguthaben hast. Um von den Studiengebühren befreit zu werden, musst du allerdings eine Bescheinigung für deinen jeweiligen Fall vorlegen. Solche Ausnahmeanträge müssen jedes Semester erneut gestellt werden. 

Wie bereits erwähnt, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Aus diesem Grund führen nicht alle Bundesländer diese Gebühren und die Hochschulen legen die Höhe außerdem selbst fest. 

In welchen Bundesländern du Langzeitstudiengebühren zahlen musst, haben wir für dich noch einmal aufgelistet:

Niedersachsen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus weitere sechs Semester: 500 Euro pro Semester.

Saarland

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus weitere vier Semester: 400 Euro pro Semester. Die Hochschulen entscheiden selbst, ob sie von dieser Regelung Gebrauch machen.

Sachsen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

Thüringen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit und mehr als vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

Vielleicht war das erste Studium doch nicht das Richtige für dich und du möchtest ein anderes Fach studieren. Beispiel: Du hast ein Journalismus Studium als Bachelorstudiengang abgeschlossen und willst nun ein BWL Studium absolvieren. Dann würdest du nach der Zulassung in ein Zweitstudium starten.

Leider bedeutet das auch, dass in diesen Bundesländern Studiengebühren auf dich zukommen:

  • Baden-Württemberg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Konsekutive (auf dem Bachelor aufbauende) Masterstudiengänge zählen übrigens nicht als Zweitstudium.

Seit Wintersemester 2017/2018 müssen Studierende, die der EU oder dem EWR zugehören an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von aktuell (02/2025) 1.500 Euro zahlen. Für Promovierende gilt die Gebührenpflicht im Regelfall aber nicht.

Wenn du dich für einen weiterbildenden Masterstudiengang interessierst, bedenke, dass in diesem Fall an den meisten Hochschulen teilweise hohe Studiengebühren auf dich zukommen (an der Sporthochschule Köln zwischen ca. 1.950 Euro und 2.850 Euro). Dies betrifft in der Regel nicht nur private, sondern auch staatliche Hochschulen. Zusätzlich gibt es bei manchen Hochschulen einmalige Einschreibegebühren.

Semesterbeiträge

Der Semesterbeitrag ist für gewöhnlich für alle Studierenden verpflichtend, also auch für dich. Er setzt sich je nach Hochschule aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, überwiegend aus:

  • Studierendenwerksbeitrag
  • AStA-Beitrag
  • Verwaltungskosten
  • ggf. Semesterticket (Deutschlandticket)

Beispiele für Semesterbeiträge im WiSe 2024/25

Hochschule Semesterbeitrag
TH Köln 303,30 €
Universität des Saarlandes 361,90 €
Ludwig-Maximilians-Universität München 85 € (kein Semesterticket)
Universität Hamburg 335 €
Goethe-Universität Frankfurt am Main 348,28 €
Friedrich-Schiller-Universität Jena 272,65 €

Aber auch hier gilt wieder: Keine Regel ohne Ausnahme. Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich per Antragstellung von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen, wenn du zum Beispiel …

  • … beurlaubt bist (z. B. wegen Auslandssemester oder -praktikum, Krankheit)
  • … einen Schwerbehindertenausweis besitzt mit Anspruch auf kostenlose Beförderung
  • … laut Behindertenausweis öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kannst

Sozialer Härtefall: Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kann der Härtefallausschuss an deiner Hochschule nach Antragsstellung darüber entscheiden, ob dir eine Erstattung des Semestertickets zusteht.

Gibt es Studiengebühren an privaten Hochschulen?

Ja, an privaten Hochschulen musst du Studiengebühren zahlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Hochschulen werden private nämlich nicht vom Staat refinanziert, sondern finanzieren sich selbst. Dafür hat ein Studium an einer privaten Hochschule Vorzüge, wie zum Beispiel kleinere Studiengruppen, modernere (technische) Ausstattung und eine praxisbezogenere Lehre. Dank der überschaubaren Anzahl von Studierenden in einem Studiengang kannst du einfacher mit Dozierenden, die teilweise in der Wirtschaft aktiv sind, in Kontakt treten.

Gut zu wissen: Nicht alle privaten Hochschulen sind staatlich anerkannt. Wenn du einen akademischen Abschluss erreichen möchtest, solltest du darauf achten, dass deine Wunschhochschule eine staatliche Akkreditierung hat.

Wir haben ein paar Beispiele für Privathochschulen und ihre Gebühren recherchiert, damit du dir einen Eindruck von den Kosten für ein Studium machen kannst. Die Höhe der Studiengebühren kann unterschiedlich sein, da sie vom Studiengang, der Studienform und auch vom Studienort abhängt.

Hochschule Abschluss Studienform Studiengebühren (monatlich)
IU Bachelor Fernstudium (Vollzeit) 399 €
IU Bachelor Fernstudium (Teilzeit 72 Monate) 259 
IU Bachelor MyStudium (Vollzeit) 439 €
Hochschule Fresenius Bachelor Vollzeit 545 € – 975 € 
Hochschule Fresenius Bachelor Teilzeit 335 € – 525 €
Hochschule Fresenius Master Vollzeit 620 € – 1.540 € 
Hochschule Fresenius Master Teilzeit 395 € – 1.250 €
Hochschule für angewandtes Management Bachelor Studium Plus (nebenberuflich) 495 € – 630 € 
Hochschule für angewandtes Management Master Studium Plus (nebenberuflich) 495 € – 595 €
Campus M University Bachelor Vollzeit 595 €
Campus M University Master Vollzeit 550 €

(Stand: 02/2025)

Studienfinanzierung

Wenn deine Zeit für einen (Neben-)Job nicht ausreicht und du auch von deiner Familie nicht ausreichend finanzielle Unterstützung erhältst, gibt es weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Klassiker sind etwa Studienkredite und BAföG, wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

BAföG kannst du beim Studierendenwerk einer Hochschule nicht nur für dein Studium an einer staatlichen, sondern auch an einer privaten Hochschule beantragen. Ob und wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst, hängt zum Beispiel von diesen Faktoren ab:

  • deiner Wohnsituation
  • Einkommen deiner Eltern
  • Nebenjob (falls vorhanden)
  • Vermögen

Eine weitere Möglichkeit ist, dich auf ein Stipendium zu bewerben oder eine Bildungsfonds-Finanzierung zu wählen. Mehr zu den verschiedenen Optionen erfährst du in unserem Artikel zum Thema Studienfinanzierung.

Befreiung von Studiengebühren

Solltest du zu einer der gebührenpflichtigen Studierendengruppen an einer staatlichen Uni zählen, kannst du dennoch versuchen, dich von den Studiengebühren freistellen zu lassen. Hierzu musst du einen Antrag bei deiner Hochschule stellen. Diese schaut sich deine Situation dann genau an und entscheidet auf dieser Basis, ob du einen Anspruch auf Befreiung hast. Mögliche Gründe für eine Befreiung können sein:

  • Promotionsstudium
  • Urlaubs-, Praxis-, oder Auslandssemester
  • eigene Behinderung oder Krankheit
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer*s Angehörigen

Studiengebühren im Ausland

Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt ganz darauf an, denn auch in diesem Punkt hängt die Zahlungspflicht für Studiengebühren von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn du an einer Erasmus+ Partnerschule deiner Hochschule studierst, brauchst du dir keine Gedanken um Studiengebühren machen. In der Regel werden weder an deiner Heimathochschule noch an der Partnerhochschule Gebühren von dir verlangt. Solltest du für dein Auslandssemester eine Hochschule ausgewählt haben, mit der keine Erasmus+ Partnerschaft besteht, kann es sein, dass du im Ausland Studiengebühren zahlen musst.

Am besten informierst du dich im International Office bzw. bei der zuständigen Serviceeinrichtung deiner Hochschule, wenn du ein Auslandssemester planst.

 

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