Stundentin steht an ihrem ersten Unitag auf dem Campus

Studieren ohne Abitur

Voraussetzungen für ein Studium ohne Abi

Ob es um den nächsten Karriereschritt oder einen Richtungswechsel geht - für ein Studium ist es nie zu spät! Auch wenn du kein Abi in der Tasche hast, gibt es verschiedene Optionen. Voraussetzung für ein Studium ohne Abi ist grundsätzlich eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung. Die Art und der Umfang der beruflichen Qualifikation spielen dabei eine wichtige Rolle. So erhältst du unter Umständen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.

Solltest du also genau an diesem Punkt sein, kannst du dir überlegen, was und wie du studieren möchtest. Ein klassisches Vollzeitstudium oder doch ein flexibles Fernstudium? In unserem Ratgeberartikel erklären wir dir alle Studienformen im Detail.

Gut zu wissen: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deshalb sind die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur nicht einheitlich geregelt. Das heißt, in Bayern können ganz andere Voraussetzungen gelten als beispielsweise in Brandenburg. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du dich im Vorfeld genau über die jeweiligen Anforderungen an den unterschiedlichen Hochschulen informierst, damit du einen Vergleich hast.

Studieren mit Meistertitel oder gleichwertigem Abschluss

Wenn du bereits über einen Meistertitel oder einen gleichwertigen Abschluss verfügst, kannst du dich häufig sofort für jeden Studiengang bewerben. In manchen Bundesländern wird vorher noch ein Beratungsgespräch gefordert, aber grundsätzlich ist der Weg zum Studium mit einem Meister (oder Techniker etc.) kein Problem.

Gleichwertige Abschlüsse sind beispielsweise:

  • Fachwirt*in
  • Geprüfte*r Technische*r Betriebswirt*in
  • Geprüfte*r Betriebswirt*in
  • Geprüfte*r Aus- und Weiterbildungspädagog*in
  • Staatlich geprüfte*r Betriebsfachwirt*in

Auch hier kann es je nach Bundesland Unterschiede geben, welche Abschlüsse neben dem Meistertitel als gleichwertig anerkannt werden.

Zusätzlich befindet sich der Meistertitel mittlerweile im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) auf der gleichen Niveaustufe wie der Bachelorabschluss, nämlich auf Niveaustufe 6. Mit dieser Anerkennung wirst du allerdings für ein grundgängiges Studium befähigt. Nach deinem Bachelor kannst du einen Master anschließen.

Studieren mit Ausbildung und Berufserfahrung

Mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung kannst du ebenfalls ein Studium beginnen. Diese Option teilt sich noch mal in zwei Varianten:

Fachverwandtes Studium

Mit deiner abgeschlossenen und anerkannten Berufsausbildung sowie mindestens dreijährigen Berufserfahrung erhältst du die fachgebundene Zugangsberechtigung und kannst einen fachverwandten Studiengang studieren. Hier können sich bei der Anerkennung die Feinheiten wie Dauer der Ausbildung und Berufserfahrung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Fachfremdes Studium mit Eignungsprüfung und/oder Probestudium

Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen kannst, aber einen fachfremden Studiengang studieren möchtest, hast du prinzipiell die Möglichkeit dazu. Allerdings musst du in den meisten Bundesländern eine Eignungsprüfung ablegen, bevor du zum Studium zugelassen wirst. Informiere dich am besten vorab an der Hochschule deiner Wahl, was genau gefordert wird.

Manche Bundesländer und Hochschulen bieten ein Probestudium an. Beim Probestudium (oder auch Schnupperstudium genannt) studierst du ganz regulär mit allen anderen mit, musst aber innerhalb von beispielsweise zwei Semestern bestimmte Prüfungen ablegen, um nachzuweisen, dass du im Studium mitkommst und geeignet bist für den Studiengang. Wenn du dich dann für das Studium entscheidest, werden deine Credit Points für das Studium angerechnet.

Begabtenprüfung

In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, an einer Begabtenprüfung teilzunehmen, die es dir bei Bestehen ermöglicht, dich für ein Studium zu bewerben. Um an der Begabtenprüfung teilnehmen zu können, gibt es einige Voraussetzungen:

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein,
  • deine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen,
  • oder im Fall einer Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz insgesamt mindestens sieben Jahre berufstätig gewesen sein. (Diese spezifischen Voraussetzungen sind der nordrhein-westfälischen Regelung entnommen, bestimmte ähnliche oder gleiche Voraussetzungen kannst du aber in allen teilnehmenden Bundesländern erwarten.)

Wenn du die Begabtenprüfung bestanden hast, kannst du dich normalerweise für jeden Studiengang bewerben und bist nicht an irgendwelche bestimmen Fächer gebunden. Aber: Nicht jedes Bundesland bietet diese Möglichkeit der Begabtenprüfung, informiere dich also vorher, ob dein Bundesland dabei ist. Du kannst die Prüfung nur da ablegen, wo du mit deinem ersten Wohnsitz gemeldet bist.

Die Prüfung wird einmal im Jahr von den Regierungspräsidien durchgeführt und du musst dich im Vorfeld dafür bewerben. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.

Alternative: Zweiter Bildungsweg

Natürlich kannst du das Abitur oder Fachabi auch auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg nachholen und dich dann ganz “klassisch” für ein Studium bewerben. An Abendgymnasien oder ähnlichen Einrichtungen kannst du das für dich passende Unterrichtsmodell wählen.

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